Conditions générales (en allemand)

Für alle Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Absicht der Phoenix Ring Manufaktur GmbH ist es, die allgemeinen Geschäftsbedingungen so leicht verständlich wie möglich zu gestalten.

§ 1 Preise
Alle Preise für Privatpersonen sind als Bruttopreise (inkl. gesetzlicher deutscher MwSt.) in Euro ausgewiesen.

§ 2 Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zwischen der Phoenix Ring Manufaktur GmbH und dem Käufer mit der Lieferung des Sialex®Ringes zustande.

§ 3 Freiwillige Rücknahmegarantie
Über die gesetzlich zustehenden Rechte hinaus bietet die Phoenix Ring Manufaktur GmbH dem Kunden die folgende freiwillige Rücknahmegarantie an: Jeder Endkunde innerhalb Deutschlands kann den Sialex®Ring kostenfrei und unverbindlich testen. Die Testzeit beträgt in der Regel vier (4) Wochen. Bei speziellen Anwendungen und nach Absprache mit Phoenix kann die Testzeit auch anders vereinbart werden. Nach Ablauf der vereinbarten Testphase setzt sich entweder die Phoenix direkt oder aber via dem entsprechenden Vertreter unmittelbar mit dem Kunden in Verbindung. Wenn der Kunde den Sialex®Ring behalten möchte, erfolgt eine Rechnungsstellung. Das Sialex®System kann aber auch in optisch einwandfreiem Zustand wieder an Phoenix zurückgegeben werden. In diesem Fall bitte entweder die Phoenix direkt oder aber den unmittelbaren Kundenberater kontaktieren. Der Sialex®Ring kann auch schon während der Testzeit, ohne Nennung von Gründen zurückgeschickt werden. In solch einem Fall bitte den Rücktransport entsprechend versichern, da die Transportgefahr vom Kunden zu tragen ist.

Die Anschrift für den Rückversand lautet:
Phoenix Ring Manufaktur GmbH
Haisterbacher Strasse 7
64711 Erbach, Deutschland

§ 4 Fünf-Jahres-Garantie
Für die Dauer von fünf (5) Jahren (international gegebenenfalls abweichend) ab Installation bzw. Versand des Sialex®Ringes gewährleistet Phoenix, dass der Ring frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Mangelhafte Ringe werden durch Phoenix direkt oder aber durch Vertretungen ausgetauscht. Nachdem der Kunde sich mit Phoenix in Verbindung gesetzt hat, findet ein entsprechender Austausch/Wiederherstellung seitens Phoenix statt. Darüber hinaus umfasst die Garantie eine einmalige kostenfreie Aufladung/Wiederherstellung des Sialex®Ringes. Hierfür muß das System in die Manufaktur Erbach (Odenwald) bzw. zur entsprechenden Vertretung geschickt werden. Der Versand, sowohl in die Manufaktur, als auch zurück zum Kunden/Vertretung ist vollumfänglich vom Kunden zu tragen. Mechanische Beschädigung oder Oberflächenkorrosion am Sialex®Ring kann eine Wiederaufladung unmöglich machen. Weitere Ansprüche können aus der Garantie nicht geltend gemacht werden.

§ 5 Kaufpreiszahlung
Der Kaufpreis ist nach Ablauf der Testphase seitens des Kunden sofort und ohne Abzug fällig. Eine Rechnungsstellung erfolgt mit Ausweis der gesetzlichen MwSt.

§ 6 Datenschutz
Phoenix verwendet die erfassten Kundendaten nur zur Erfüllung und Abwicklung der Bestellung. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zu Werbezwecken, erfolgt nicht. Die für die Abwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden in der EDV gespeichert und vertraulich behandelt. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung der gespeicherten Daten. In solch einem Fall bitte dies formlos per email an info@phoenixringmanufaktur.de richten.

§ 7 Mängelhaftung
Neben der „Fünf-Jahres-Garantie“ gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Phoenix Ring Manufaktur GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Ferner haftet Phoenix für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Phoenix jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Phoenix haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von Phoenix ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Für Kaufleute ist darüber hinaus die Schadensersatzpflicht für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren aus derselben Bestellung bleibt die Ware Eigentum der Phoenix Ring Manufaktur GmbH.

§ 8 Anwendbares Recht
Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Widerrufsrecht:
Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn die Sache dem Kunden vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Phoenix Ring Manufaktur GmbH
Haisterbacher Strasse 7
D-64711 Erbach (Odenwald)
info@phoenixringmanufaktur.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der Phoenix Ring Manufaktur die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Phoenix insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für Phoenix mit deren Empfang.

Stand: Januar 2021